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   OLG Rostock, 02.06.2003 - 11 UF 14/03   

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https://dejure.org/2003,18732
OLG Rostock, 02.06.2003 - 11 UF 14/03 (https://dejure.org/2003,18732)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.06.2003 - 11 UF 14/03 (https://dejure.org/2003,18732)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. Juni 2003 - 11 UF 14/03 (https://dejure.org/2003,18732)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung eines Ehebruchs während der Empfängniszeit im Rahmen der Vaterschaftsanfechtung; Rechtliche Ausgestaltung der Frist zur Vaterschaftsanfechtung

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1600 § 1600b
    Anforderungen an die Kenntnis der die Nichtvaterschaft begründenden Umstände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 479
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 20.03.2012 - 1 WF 643/11

    Vaterschaftsanfechtung: Beginn der Anfechtungsfrist

    Soweit Zweifel verbleiben über die Kenntniserlangung des Anfechtungsberechtigten über außerehelichen Geschlechtsverkehr der Mutter in der Empfängniszeit, geht dies zu Lasten des Anfechtungsgegners (BGH, FamRZ 1978, 494:" Die bisherige Rechtsprechung des Senats darf nicht dahin verstanden werden, dass durch die Kenntnis eines Ehebruchs in der gesetzlichen Empfängniszeit stets für den Ehemann die Anfechtungsfrist in Lauf gesetzt würde"; vgl. auch BGH, FamRZ 1990, 507; OLG Rostock, FamRZ 2004, 479).
  • OLG Bremen, 02.03.2012 - 4 WF 20/12

    Voraussetzungen der Vaterschaftsanfechtung; Begründung des Anfangsverdachts i.S.

    Für letztere genüge der objektive Verdacht, dass also aus der Sicht eines verständigen, medizinisch-naturwissenschaftlich nicht vorgebildeten Laien die Vaterschaft ernstlich in Frage gestellt sei (FamRZ 2004, 479).
  • OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04

    Anforderungen an die Darlegung von Umständen in einer

    b) Diesen Nachweis konnte der hierfür beweispflichtige (BGH FamRZ 1990, 507, 509; OLG Rostock FamRZ 2004, 479 ) Beklagte nicht führen.
  • OLG Koblenz, 09.08.2022 - 9 WF 287/22

    Verfahrenskostenhilfe für einen Vaterschaftsanfechtungsantrag

    Auch insoweit ist zu differenzieren, nämlich zwischen der sicheren Kenntnis der relevanten Tatsachen einerseits und den damit verbundenen Schlussfolgerungen im Hinblick auf eine mögliche andere Vaterschaft andererseits (vgl. OLG Rostock, FamRZ 2004, 479; MünchKomm-Wellenhofer, a.a.O.).
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